Rheinische Post Mediengruppe legt beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google ein

    Die Rhei­ni­sche Post Medi­en­gruppe geht kar­tell­recht­lich gegen Google vor. Zusam­men mit der VG Media und wei­te­ren Ver­la­gen, die Gesell­schaf­ter der VG Media sind, legt das Unter­neh­men Beschwerde beim Bun­des­kar­tell­amt ein.

    In der ver­gan­ge­nen Woche hatte die VG Media bekannt gemacht, gegen Google Klage auf Zah­lung einer ange­mes­se­nen Ver­gü­tung für die Ver­wer­tung des neuen Pres­se­leis­tungs­schutz­rech­tes ein­ge­reicht zu haben. Zusätz­lich zu die­ser Klage legen die Medi­en­gruppe sowie wei­tere Ver­lage nun die kar­tell­recht­li­che Beschwerde ein.

    Nach Auf­fas­sung der Ver­lage miss­braucht Google mit dem zum 1. August 2013 ein­sei­tig durch­ge­setz­ten Ver­zicht auf die Gel­tend­ma­chung von Zah­lungs­an­sprü­chen für die Ver­wer­tung der Rechte der Pres­se­ver­lage seine Markt­macht. Mit einem Markt­an­teil von mehr als 90 Pro­zent beherrscht Google den Markt der Such­ma­schi­nen in Deutsch­land. 

    Google hatte die Ver­le­ger im ver­gan­ge­nen Jahr mit Blick auf „Google News“ auf­ge­for­dert, auf die Durch­set­zung des vom Gesetz­ge­ber ver­ab­schie­de­ten Pres­se­leis­tungs­schutz­rech­tes zu ver­zich­ten und zu erklä­ren, keine Ver­gü­tungs­an­sprü­che gel­tend zu machen. „Im Falle des Nicht-Akzep­tie­rens bestand die Gefahr, dass unsere Inhalte bei Google nicht mehr gelis­tet wer­den“, erklärt Johan­nes Werle, Hol­ding-Geschäfts­füh­rer der Rhei­ni­sche Post Medi­en­gruppe und zustän­dig für den Bereich Digi­ta­les. „Wir freuen uns, dass unsere Gruppe ein sehr reich­wei­ten­star­kes digi­ta­les Ange­bot im Netz anbie­tet. Unsere Nut­zer errei­chen wir aber nur dann, wenn unsere Inhalte auch von den Such­ma­schi­nen gefun­den wer­den.“

    Durch die Mono­pol­stel­lung von Google seien die Ver­lage hier ohne Alter­na­tive. Johan­nes Werle: „Bei der Auf­find­bar­keit und der Ver­brei­tung von Inhal­ten kom­men wir durch den sehr hohen Markt­an­teil an Google nicht vor­bei.“ Die Dro­hung gegen­über einem Ver­lag, nicht mehr in den Such­ergeb­nis­sen gelis­tet zu sein, sei nach der Ein­schät­zung der Medi­en­gruppe und ihrer Anwälte eine Aus­nut­zung der Markt­macht des Inter­net­kon­zerns mit weit­rei­chen­den Fol­gen für die deut­sche Pres­se­land­schaft.